Park Narodowy Bory Tucholskie

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Angeln

Ein nichtkommerzieller Fischfang in Seen im Gebiet des Nationalparks Tucholer Heide bedarf einer schriftlichen Genehmigung vom Direktor des Nationalparks Tucholer Heide. Die betreffende Genehmigung wird gem. der Anordnung des Direktors des Nationalparks Tucholer Heide erteilt (geltende Anordnung im Volltext ist hier  zu lesen http://bip.pnbt.com.pl/).

Die Anordnung legt u.a. die Grundsätze für nichtkommerziellen Fischfang, Fangzonen und Genehmigungsgebühren fest. Ein nichtkommerzieller Fischfang ist in folgenden Seen zugelassen: Ostrowite-See, Zielone-See, Jeleń-See, Płęsno-See, Skrzynka-See. Ferner ist für jeden der o.a. Seen eine Seeuferzone bestimmt, die für einen nichtkommerziellen Fischfang zugänglich gemacht wird.