Angeln
Wędkarze, fot. R.S.
Die Anordnung legt u.a. die Grundsätze für nichtkommerziellen Fischfang, Fangzonen und Genehmigungsgebühren fest. Ein nichtkommerzieller Fischfang ist in folgenden Seen zugelassen: Ostrowite-See, Zielone-See, Jeleń-See, Płęsno-See, Skrzynka-See. Ferner ist für jeden der o.a. Seen eine Seeuferzone bestimmt, die für einen nichtkommerziellen Fischfang zugänglich gemacht wird.