Zielsetzung und Aufgaben
Die Prioritätsaufgabe im Bereich Naturschutz ist Erhaltung natürlicher biozönotischer Eigenart von Seen, darunter insbesondere von Lobelien, Torfmoor und Kieferwald.
Der Schutz unbelebter Natur bezweckt Folgendes:
- Erhaltung natürlicher geologischer, geomorphologischer, hydrologischer und Bodenvorgänge und -strukturen;
- Renaturierung vom hydrologischen System;
- Entgegenwirken dem Wachstum von Trophien sowie dem Aziditätsvorgang von Boden und Gewässer (Oberflächengewässer und Untergrundgewässer);
- Schutz von Boden gegen Erosion sowie von Torfdepots gegen Degradierung im Falle von Gefährdungen.
Der Schutz von Parkökosystemen bezweckt Folgendes:
- Sorge um Erhaltung natürlicher Vielfalt von Habitaten sowie deren größtmöglicher Gemischheit im Nationalpark;
- Sicherstellung richtiger Boden-, Wasser-, Licht- und Wärmeverhältnisse, Beschränkung anthropogener Einwirkungen;
- Unterstützung spontaner Sukzessionsvorgänge,
und ferner:
in Waldökosystemen:
- Sicherstellung natürlicher und dauerhafter Entwicklung für Waldgesellschaften;
- Erhaltung natürlicher biologischer Diversität und ökologischer Vorgänge in Waldgesellschaften;
- Unterstützung natürlicher Wiederherstellung von Artenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur vom Waldbestand in autogenen Wald-Phytozönosen;
- Einschränkung ungünstiger Erscheinungen und Vorgänge in Wald-Ersatzgesellschaften;
- Erneuerung vom Waldbestand, zerstört infolge von Schädigungsfaktoren.
in terrestrischen Nicht-Waldökosystemen:
- Erhaltung von Ausdauer natürlicher Pflanzenbestände;
- Erhaltung halbnatürlicher Wiesen-Ökosysteme als Äußerung biologischer Diversität der Parknatur;
- Wiederherstellung natürlichen Pflanzenbestandes unter Berücksichtigung von Schutzbedürfnissen betreffend Pflanzenhabitate, Pilz-, Pflanzen- und Tierarten sowie deren Habitate.
in Wasser-Ökosystemen:
- Sicherstellung von Bedingungen, die das Funktionieren von Wasser-Ökosystemen (Seen und Wasserlaufen) sowie von Wasser-Sumpfökosystemen (Torfmoor, Sumpfsprünge, Quellgründe u. dgl.) unter Berücksichtigung deren Entwicklungstendenzen;
- Stimulierung des Mengenanstiegs der Population von selten vorkommenden, aussterbenden bzw. vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten;
- Wiederherstellung einer für das jeweilige Ökosystem angemessenen Artenvielfalt für Ichtyofauna.
Der Schutz von Pilz- und Pflanzenarten sowie deren Habitaten bezweckt Folgendes:
- Erhaltung von Habitats- und Artenvielfalt;
- Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten bedrohter Arten;
- Entgegenwirken der Expansion von Fremdarten;
- Wiederherstellung verlorener floristischer und phytozönotischer Eigenschaften.
Der Schutz von Tierarten und deren Habitaten bezweckt Folgendes:
- Sicherstellung eines kontinuierlichen Vorkommens einheimischer Tierarten;
- Sicherstellung von Bedingungen für den Mengenanstiegs der Population von selten vorkommenden bzw. vom Aussterben bedrohten Tierarten;
- Wiederherstellung von Tierarten, die im Parkgebiet infolge anthropogener Einwirkung ausgestorben sind;
- Wiederherstellung richtiger Alters- und Geschlechtsstruktur in der Population großer Säugetiere sowie Erhaltung einer Menge dieser Tiere, die keine Gefahr für das Funktionieren von Biozönosen darstellen.
Der Schutz von Landschaften bezweckt Folgendes:
- Erhaltung, Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung von Aussichts- und ästhetischen Eigenschaften der Landschaft;
- Erhaltung bestehender Mosaik von Wiesen, Weiden, Wäldern, Bestockungen, Verbuschungen;
- Gestaltung und Erhaltung lokaler Kulturlandschaft.
Der Schutz von Kulturwerten bezweckt Folgendes:
- Wiederherstellung, Aufrechterhaltung, Erhaltung und Verbreitung von Kulturwerten des Parks;
- Festigung von Kulturidentität des Parks.