Filmen und Fotografieren
Die Grundsätze für die Zugänglichmachung des Nationalparks Tucholer Heide zu Film- bzw. Fotozwecken werden durch die Anordnung des Parkdirektors über Grundsätze der Zugänglichmachung des Nationalparks Tucholer Heide zu Film- bzw. Fotozwecken festgelegt (geltende Anordnung im Volltext ist hier zu lesen http://bip.pnbt.com.pl/).