Park Narodowy Bory Tucholskie

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Reisegruppen

Reisegruppen

Im Gebiet des Nationalparks können Ausflüge (Fußtour bzw. Radtour) in Fremdenführerbegleitung veranstaltet werden. Der Verlauf von Routen und Wegen ist hier zu sehen.

Grundsätze:

  1. Die max. Personenzahl einer Reisegruppe beträgt 30 Personen.
  2. Der organisierte Fremdenverkehr (Reisegruppen) kann ausschließlich in Begleitung von lizenzierten Feldfremdenführern sowie vom durch den Parkdirektor beauftragten Parkpersonal erfolgen.
  3. Die Gebühr für die Fremdenführerbetreuung beträgt PLN 80 für 2,5h, wobei für jede weitere Stunde eine Gebühr von PLN 20 anfällt.
  4. Der Eintritt in den Nationalpark bedarf einer Eintrittskarte.
  5. Für Reisegruppen, die einen Parkausflug erleben möchten, steht auch Folgendes zur Verfügung:
    • Fahrradausleihe (PLN 20/je Fahrrad)
    • Platzbereitstellung für Lagerfeuer (Holzbereitstellung) –  PLN 150.
  6. Ausflugauftrag (zum Download unten).

Die Gebühren für Ausflüge sowie für sonstige Dienstleistungen im Fremdenverkehrsbereich werden durch die Anordnung Nr. 1/12 des Parkdirektors des Nationalparks Tucholer Heide v. 2. Januar 2012 betreffend Zugänglichmachung vom Park für Lehr- und Fremdenverkehrszwecke festgelegt. Die Teilnehmerzahl einer Reisegruppe für Parkausflüge wird durch die Verordnung des Umweltministers v. 15.12.2008 betreffend Aufstellung eines Schutzplanes für den Nationalpark Tucholer Heide (poln. GBl. Nr. 230, Pos. 1545) festgelegt.

Wichtig!
Eine detaillierte Auskunft betreffend Ausflüge kann beim Personal der Abteilung für Parkzugänglichmachung und Naturschutz, Tel. (052) 39 88 397 E-Mail: pdn@pnbt.com.pl, Mo. bis Fr., 8.00 - 15.00 Uhr eingeholt werden.